|
Merkblatt des AV Burg - 2023
1. Erlaubt sind 3 Handangel mit maximal 2 Haken je Angel.
Beim Angeln mit künstlichen Ködern ist nur eine Angel erlaubt.
2. Für Mindestmaße und Schonzeiten gilt die BiFVO.
Abweichende Werte sind auf der Fangliste vermerkt.
3. Untermaßige Fische sind ausnahmslos zurück zu setzen.
Jeder gefangene maßige Fisch ist zu betäuben und dann zu töten.
4. Das Vorfüttern ist grundsätzlich untersagt. Futterboote sind nur im Waldsee
und im Kattenstieg
für Vereinsmitglieder gestattet. Weitere Boote jeglicher Art
bleiben generell verboten, außer bei Vereinsarbeiten.
5. Während des Arbeitsdienstes ist das Angeln in den Vereinsgewässern Untersagt.
Ausnahme : Jugendliche und Senioren ab 65 oder Angler die den Arbeitsdienst gemacht haben.
6. Beim Fischfang sind mitzuführen und auf Verlangen der Polizei und den
Fischereiaufsehern vorzulegen.
1. Der Sportfischerpass mit der gültigen Beitragsmarke
2. Der gültige Jahresfischereischein
3. Der gültige Erlaubnisschein zum Fischfang
4. Der Fang
7. Gras-u. Heuland sowie bestellte Äcker dürfen nur betreten werden, wenn
kein Schaden für den Besitzer entsteht, jedoch sind sie nach Möglichkeit zu meiden.
Ein befahren ist verboten. Hecktore, die geöffnet wurden, sind unbedingt wieder zu schliesen.
Jegliches Feuer machen an den Gewässern ist
verboten. Die Angelplätze sind unbedingt sauber zu verlassen.
Für verursachte Schäden haftet jedes Mitglied selbst.
8. Jedes Mitglied ist verpflichtet, über die Fänge genaue Notizen zu führen und zwar
über Gewässer, Stückzahl, Art und Gewicht
der Fische.Die Fänge sind am Jahresende in die Fangliste
einzutragen, die beim Kassenwart bis zum 01. März des folgenden Jahres abzugeben ist.
Die Berechtigung zum Angeln hat nur derjenige, der seine Fangliste abgegeben hat
und für das laufende Jahr eine neue besitzt.
9. Senknetze bis zu einer Größe von 1,5 m dürfen nur zum Fangvon Köderfischen
benutzt werden.
10.Das Angeln auf Hecht und Zander ist nur mt Stahlvorfach oder gleichwertigem
erlaubt.
11. Burger Au
Ab dem 01.10. bis zum 31.01. ist das Angeln mit Kunstköder erlaubt.
12. Helmscher Bach
Mit Fliege und Paste ist das Angeln bis zur Schonzeit der Bachforelle erlaubt.
Verboten ist das Angeln von der Straßenbrücke Quickborn bis zur Quelle.
Ab dem 01.10. bis zum 31.01.ist das Angeln mit künstlichen Ködern bis zur Burger Au erlaubt.
13. Bütteler Kanal, Friedrichhöfer Au :
Ab dem 01.10. bis zum 31.01. ist das Angel mit Kunstködern erlaubt
In der Zeit vom 01.02. - 15.07. ist das Angeln von der Friedrichshöfer Au bis zum Schild
Naturschutzgebiet untersagt. ( Brutzeit der Seeadler ).
Im Naturschutzgebiet besteht generelles Angelverbot.
14. Teich am Bahndamm u. Wiesensee
Angeln mit Kunstköder ist nicht erlaubt.
15. Waldsee
Im Waldsee sind Kunstköder auf Forelle Fliege, Streamer und Spoon erlaubt.
Kunstköder auf Raubfisch ab den 01.10. bis 31.01.
Anfüttern mit Boilies und Tigernüssen ist verboten !
16. Kattenstieg
Anfüttern 1kg. pro Tag. Ab den 01.10. bis zum 31.01. ist das Angeln mit Kunstköder erlaubt.
Das Angeln vom Kanaldeich ist verboten.
Zuwiderhandlungen werden mit Angelverbot bzw.Ausschluß geahndet !!!
Angelverein Burg e.V.
Der
Vorstand
|